Pflegeberatung & Pflegegradmanagement

§ 7a SGB XI – Pflegeberatung

Personen, die Leistungen nach diesem Buch (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater […] Anspruchsberechtigten soll durch die Pflegekassen vor der erstmaligen Beratung unverzüglich ein zuständiger Pflegeberater benannt werden. 

Pflegeberatung

Honorar nach § 37 Abs. 3 SGB XI 

  • Zur Sicherung und Verbesserung der Pflege sind die Beratungsbesuche verpflichtend für alle Pflegegeldbezieher. Pflegeberater kommen dafür zu einem Hausbesuch.
  • Beim Pflegegrad 2 & 3 ist einmal im Halbjahr ein Beratungsbesuch erforderlich
  • Beim Pflegegrad 4 & 5 ist einmal im Quartal ein Beratungsbesuch erforderlich
  • Wenn dieser Beratungsbesuch nicht termingerecht erfolgt, kann die Pflegekasse als Leistungsträger das Pflegegeld kürzen oder streichen
  • Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen

Pflegeschulung

Honorar nach § 45 SGB XI 

Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pfleger in Ihrer schweren Aufgabe gebührend zu unterstützen. Zum einen soll durch diese Hilfestellungen sichergestellt werden, dass die physischen und psychischen Belastungen für die Pflegenden nicht zu groß werden. Zum anderen aber auch dafür Sorge tragen, dass die Tätigkeit für Ehrenamtliche dank einer angemessenen Unterstützung durch Pflegeexperten weiterhin attraktiv bleibt.

Der Paragraf sieht vor, den Pflegenden durch professionelle Pflegeschulungen die nötigen Fähigkeiten beizubringen, um die Pflegebedürftigen optimal zu versorgen und sich dabei auch selbst so weit es möglich ist zu schonen. Für die Kosten dieser Pflegeschulungen haben die Pflegekassen der Pflegeversicherungen aufzukommen. Ich bin nach § 45 SGB XI zertifizierter Pflegeschulungsanbieter und kann somit meine Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen – vorausgesetzt die Pflegeschulung wurde vorab beantragt und durch die Pflegekasse genehmigt.

Pflegegradmanagement

Folgende Angebote sind kostenplichtig und Selbstzahlerleistungen

Pflegerechtsberatung

Sie möchten wissen ob ein Antrag auf einen Pflegegrad oder ein Höherstufungsantrag Aussicht auf Erfolg hat? Welche Leistungen ihnen zustehen und wohin Sie sich wenden müssen? Ich berate zu allen Leistungen des SGB XI und helfe bei allen Antragsfragen

MDK-Begleitung

Auf Wunsch begleite ich die MDK-Begutachtung (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und stehe an ihrer Seite und bereite Sie umfassend auf ihren Termin vor

Widerspruchsmanagement

Ihr Antrag wurde abgelehnt? Ich prüfe ob das Gutachten richtig erstellt wurde und verfasse einen professionellen Widerspruch und begleite Sie im Widerspruchsverfahren